Gefördert werden Brennstoffzellenfahrzeuge, die als Pkw in Fahrzeugflotten oder als Busse im Linienverkehr des öffentlichen Personenverkehrs eingesetzt werden. Bei der Förderung von PKW mit Brennstoffzellenantrieb müssen mindestens drei Fahrzeuge pro Antrag beschafft werden. Die Mindestanzahl kann durch die Bildung eines regionalen Beschaffungsverbunds erreicht werden. Zusätzlich kann die passende Betankungsinfrastruktur gefördert werden. Vorausgesetzt mindestens zehn Busse wurden angeschafft und in Betrieb genommen. Zur Versorgung einer Tankstelle ist im Rahmen dieses Aufrufes auch die Investition in einen Elektrolyseur zur Herstellung von Wasserstoff förderfähig. Entsprechend der Förderrichtlinie muss der Elektrolyseur mit Strom aus erneuerbaren Quellen betrieben werden.
Anträge im Rahmen dieses Förderaufrufs müssen bis zum 30.06.2018 eingereicht werden.
Der Förderaufruf steht ab sofort auf der NOW-Homepage zur Verfügung:
www.now-gmbh.de/de/aktuelles/presse/bmvi-foerdert-beschaffung-von-brennstoffzellenfahrzeugen
Anträge können über das easyonline Portal eingereicht werden: www.foerderportal.bund.de/easyonline